Familienpflegezeit ab Januar 2012

Die Familienpflegezeit wird in § 2 Familienpflegezeitgesetz definiert.
Danach ist Familienpflegezeit die Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, bis zu einem Mindestumfang von 15 Stunden für die Dauer von längstens 24 Monaten bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben sind folgend:
1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit! Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen eine Vereinbarung über die Durchführung einer Familienpflegezeit treffen.
2. Bis zu zwei Jahre kann der Arbeitnehmer im Einverständnis mit seinem Chef seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Sein Gehalt wird in dieser Zeit um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem verringerten Entgelt aufgestockt.
3. Die Gehaltsaufstockung erfolgt durch den Arbeitgeber. Er kann sich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben refinanzieren, dort ein zinsloses Darlehen beantragen.
4. Wenn die Familienpflegezeit beendet ist, das nennt sich Nachpflegephase, wird die Arbeitszeit wieder der ursprüngliche Höhe angepasst. Das Gehalt aber bleibt weiterhin reduziert, und zwar so lange, bis der Vorschuss ausgeglichen ist. Indem der Arbeitgeber also Teile des Lohns einbehält, kann er das vom Bundesamt für Familie gewährte Darlehen zurückzahlen.
5. Der Arbeitnehmer muss sich gegen das Risiko des Todes sowie der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit versichern und zugunsten des Arbeitgebers eine Familienpflegezeitversicherung abschließen.
6. Während der Familienpflegezeit darf ist der Arbeitnehmer nicht kündbar.
7. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Gehaltsvorschusses, der während der Pflegephase gezahlt wurde, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach Ende der Familienpflegezeit aus Gründen kündigt, die nicht in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Das wirkt sich ebenfalls wie ein Kündigungsschutz aus.

Alle Informationen finden Sie unter:http://www.familienpflegezeit-aktuell.de