Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

In den letzten Jahren sind zahlreiche Urlaubsangebote entstanden, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen
mit Demenz und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Sie sollen Erkrankten und Angehörigen eine positive
gemeinsame Zeit bescheren und die Angehörigen möglichst entlasten. Urlaubsreisen sind in der Biografie der
meisten Menschen mit angenehmen Erinnerungen verknüpft. Damit der Urlaub gelingt, kommt es darauf an, dass
der Rahmen (Anreise, Unterkunft, Betreuung, Aktivitäten) so gestaltet ist, wie es den individuellen Bedürfnissen
entspricht. Derartige Reisen werden von Alzheimer-Gesellschaften und anderen Anbietern organisiert. Ein Teil der
Pflege- und Betreuungskosten kann, auf Antrag, von der jeweiligen Pflegekasse erstattet werden.

„Betreuter Urlaub“ in der Gruppe und individuelle Reisen

Gruppenreisen sind zumeist so organisiert, dass die Erkrankten einen Teil des
Tages von geschulten Fachkräften und Helfern betreut werden und die Angehörigen parallel Freiraum für eigene Aktivitäten haben. Sie können z.B. Ausflüge unternehmen oder Informations- und Gesprächsangebote wahrnehmen.
Ebenso werden in der Regel gemeinsame Unternehmungen und gesellige Veranstaltungen angeboten. Der betreute Urlaub kann den Angehörigen Entlastung vom Pflegealltag ermöglichen, ohne dass dabei der enge Kontakt zu den Erkrankten verloren geht. Gruppenreisen bieten die Möglichkeit zum Austausch und Erleben von Geselligkeit.
Oft entstehen dabei neue soziale Kontakte und sogar Freundschaften, die nach der Reise weiter gepflegt werden.

Individuell organisierte Reisen haben den Vorteil, dass Reisezeiten, Reiseziele
und die Dauer der Reise ganz nach den eigenen Wünschen bestimmt werden können. Dabei können Hotels genutzt werden, die vornehmlich Menschen mit Demenz beherbergen und auf deren Bedürfnisse gut eingestellt sind. Am Urlaubsort können die Erkrankten eventuell durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Tagespflege betreut werden. Durch die Spezialisierung können sich Menschen mit Demenz unbefangen im Hotel bewegen, was zu einer entspannten Urlaubsatmosphäre führt.

Worauf beim „Betreuten Urlaub“ in der Gruppe geachtet werden sollte:

Bei Gruppenreisen sollten sich Angehörige vorab informieren, ob folgende
Punkte ihren individuellen Wünschen entsprechen:

– Reisetermine und Preise
– Barrierefreie Unterkunft
– Anreisemöglichkeit
– Verpflegung: Vollpension, Diät
– Umfang der Betreuung vor Ort
– Freizeitangebote
– Fahrdienst vor Ort
– Ambulanter Pflegedienst bei Bedarf
– Informationsangebote für Angehörige

Die Leitung der Unterkunft und das Personal sollten ein Grundwissen über
Demenzerkrankungen und den Umgang mit Demenzkranken haben.

Begleitpersonal für den „Betreuten Urlaub“

Wichtig für das Gelingen eines „Betreuten Urlaubs“ ist, dass genug qualifiziertes Personal für Pflege, Betreuung und Unterstützung dabei ist. Neben einer Altenpflegerin oder einem Altenpfleger mit entsprechenden Fachkenntnissen, sollten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dabei sein, ggf. auch Praktikantinnen und Praktikanten. Die Ehrenamtlichen unterstützen die Fachkräfte bei der Betreuung und geben den Angehörigen Hilfestellungen bei den gemeinsamen Ausflügen und Aktivitäten. Sie
sollten vor Antritt der Reise eine Schulung (ca. 20 Stunden) besuchen, in der
grundlegendes Wissen über Demenzerkrankungen, zur Kommunikation und
dem Umgang mit schwierigen Verhaltensweisen vermittelt wird.

Das Wichtigste 17 – Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

Finanzierung des Urlaubs für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

Die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Mahlzeiten, Ausflüge, usw. müssen selbst bezahlt werden.
Es gibt Stiftungen, die bedürftige Pflegende bei der Finanzierung des Urlaubs unterstützen.
Kosten für Pflege und Betreuung des Erkrankten können aus unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

1.Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege (SGB XI), für die jährlich 1.612 €
bis maximal 2.418 € zur Verfügung stehen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Betreffende mindestens sechs Monate
Leistungen der Pflegekasse erhalten hat.

2.Ferner können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
werden. Monatlich haben Versicherte mit anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz einen Anspruch auf 104 € oder auf einen erhöhten Betrag
bis zu 208 € monatlich.
Nicht in Anspruch genommene Beträge können angespart werden.

3. Seit Januar 2015 kann der Pflege- und Betreuungsbetrag auch über
Pflegesachleistungen finanziert werden.
Dafür stehen bis zu 40 % der Sachleistungen im jeweiligen Monat zur Verfügung
(§ 45b Abs. 3 SGB XI).
Je nach Pflegestufe sind die bewilligten Beträge unterschiedlich hoch.

Für die unter 2. und 3. genannten Leistungen muss die Anerkennung des Anbieters nach Landesrecht vorliegen.
Die Veranstalter von Urlaubsreisen informieren über die Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung.